Nachteilsausgleich bei Prüfungs- und Studienleistungen

Die HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen möchte allen Studierenden ein Studium möglichst ohne Barrieren bieten. Dafür gibt es den sogenannten Nachteilsausgleich. Informieren Sie sich hier über die Einzelheiten.

  • Studierende mit Behinderungen
  • Studierende mit chronischen Erkrankungen
  • Studierende mit psychischen Erkrankungen
  • Studierende mit Familienverantwortung

Für Studierende, die beispielsweise aufgrund ihrer Behinderung Studien- oder Prüfungsleistungen nicht in der eigentlich vorgesehenen Form erbringen können, gibt es die Möglichkeit einen konkreten formulierten Nachteilsausgleich zu beantragen. Mögliche Arten des Nachteilsausgleichs können zum Beispiel sein:

  • Mündliche statt schriftlicher Prüfungen (Hausarbeiten) oder umgekehrt
  • Verlängerung der Prüfungszeit oder der Bearbeitungszeiten von Haus- oder Abschlussarbeiten
  • Zulassen von Assistent*innen (auch als Schreibkraft, Dolmetscher*in, Vorleser*in)
  • Zulassen technischer Hilfsmittel, (z.B. Verwenden eines neutralen PC´s mit Rechtschreibkontrolle bei Lese-Rechtschreib-Schwäche, vorbereitete Referate auf Tonträgern bei Sprachbehinderungen)
  • Extraraum bei schriftlichen Prüfungen
  • Ermöglichen von Ruhepausen bei längerer Dauer der Prüfungen
  • Wahlmöglichkeit der Prüfer*innen bei mündlichen Prüfungen
  • Einzelprüfung statt mündliche Gruppenprüfung (z.B. bei Sprach- oder Hörbehinderung)

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, andere Formen sind möglich, wenn es der jeweiligen individuellen Situaltion besser entspricht. Die vorgeschlagene modifizierte Form der Prüfung muss einen gleichwertigen Leistungsnachweis ermöglichen. Eine pauschale Befreiung von Terminen und Fristen ist weder sinnvoll noch entspricht dies einer gleichwertigen Leistungserbringung.

Nachteilsausgleich für Studierende mit psychischer, physischer oder chronischer Beeinträchtigung

Für eine persönliche Beratung zu Fragen rund um das Studium mit einer Beeinträchtigung können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Fakultätsbeauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen
  • Viviane Schachler als Senatsbeauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen

Hier erhalten Sie Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten und Sie werden bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in Bezug auf ein möglichst unbehindertes Studium an der HAWK unterstützt.

Nachteilsausgleich für Studierende mit Familienverantwortung

Für eine persönliche Beratung zu Fragen rund um Nachteilsausgleiche für Studierende mit Familienverantwortung können Sie sich an Merle Klintworth oder Sophie Städing vom Familienservice wenden.

Da Sie selbst am Besten wissen, welche Arbeitsbedingungen zur gleichwertigen Leistungserbringung nötig sind, sollten Sie:

  • die Art und den Umfang der notwendigen Prüfungsmodifikationen vorab mit den Prüfenden besprechen
  • im Antrag für das Prüfungsamt selbst formulieren und kurz begründen.

Erwähnen Sie im Antrag nach Rücksprache mit den Prüfenden auch, wenn der/die Prüfende mit dieser Form der Leistungserbringung einverstanden ist.

Mit dieser Vorgehensweise können Sie wiederholten Rückfragen und langen Entscheidungsprozessen vorbeugen. Die Prüfungskommission entscheidet dann nach Antragseingang. 

Infomaterial

PDF-Datei (75.66 KB)
10/2024
PDF-Datei (55.1 KB)
07/2024